Willkommen bei Berlins freundlichstem Immobilienmakler!

Categories
Aus der Immobilienbranche

Maklerprovision

Ist die Maklerprovision verhandelbar?

Wie das meiste in dieser Welt, ist die Höhe der Maklerprovision nicht „in Stein gemeißelt“, nicht gesetzlich festgeschrieben (bis auf wenige Fälle) und damit also verhandelbar.

Unterschieden werden muss auf jeden Fall, welche Provision gemeint ist.

Käuferprovision, Verkäuferprovision, Mieterprovision, Vermieterprovision

Eine Maklerprovision fällt dann an und ist dann zahlbar, wenn der Immobilienmakler ursächlich für das Zustandekommen des angestrebten Vertrages (Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag) war. Nur dann wird eine Vermittlungsprovision fällig.

Bei der Wohnungsvermietung zahlt diese Provision in der Regel der Vermieter, der den Makler beauftragt hat. Aber auch ein Mietinteressent kann einen Makler beauftragen (schriftlich), für ihn eine Wohnung zu suchen. In dem Fall ist er also der Auftraggeber und muss den Makler bezahlen wenn er erfolgreich eine Mietwohnung für den Interessenten gefunden hat. Hierbei ist die Höhe der Provision auf zwei Monatskaltmieten beschränkt, darf diese Höhe also nicht überschreiten.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses zahlen Käufer und Verkäufer die Provision jeweils zu 50%, also z.B. der Verkäufer zahlt 3,5% und der Käufer ebenfalls in der gleichen Höhe. Würde der Makler dem Käufer mit der Provision entgegenkommen und z.B. nur 2% verhandeln, schuldet die andere Seite, also der Verkäufer automatisch auch nur 2%. Siehe hierzu auch: https://mak-immobilien.de/neues-maklergesetz/

Abweichungen davon sind nur möglich, wenn der Verkäufer die Provision komplett übernimmt, eine sogenannte „Innenprovision“ bezahlt. Dann fällt für den Käufer keine Provision an.

Bei allen anderen Kaufimmobilien (Mehrfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Gewerbeobjekte, Grundstücke) ist es den Parteien überlassen, wer den Makler bezahlt. Die Höhe der Provision ist in jedem Fall verhandelbar. 

In Berlin und dem Berliner Umland beträgt die Gesamtprovision meist 7,14% vom Kaufpreis (inkl. 19% Umsatzsteuer), die sich meist Käufer und Verkäufer im Falle eines Wohnung- oder Einfamilienhauskaufes, teilen.

Bei der Wohnungsvermietung zahlt der Vermieter, der in der Regel den Makler mit der Mietersuche beauftragt hat, die Provision allein.

Ausnahmen von dem oben geschriebenen bestehen im Falle der Beauftragung des Maklers mit der Suche nach einer Miet- oder Kaufimmobilie. Hier kann sich der Suchende, also der Beauftragende, verpflichten, die Provision allein zu übernehmen. Wenn der Suchende beispielsweise nicht Vorort ist, sondern z.B. im Ausland lebt, dann macht es Sinn, jemanden mit der Immobiliensuche zu beauftragen.

Der Makler ist bei einem Suchauftrag dann verpflichtet, speziell für diesen Suchenden ein Objekt suchen. Nur dann, wenn er aufgrund des Suchauftrages tätig wird und eine entsprechende Immobilie findet, hat er Anspruch auf die Provision. Hat er bereits ein entsprechendes Objekt in der Datenbank oder auch nur Kenntnis davon, darf er es nicht provisionspflichtig dem Suchenden anbieten.

MAK Immobilien- und Maklermanagement e.K. ist ein Immobilienmakler in Berlin/Brandenburg mit Sitz in 14532 Stahnsdorf und einer Niederlassung in Berlin. Seit über 25 Jahren sind wir erfolgreich im Vermitteln, Verkaufen und Vermieten von Wohnungen, Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Grundstücken tätig. Unser Schwerpunktgebiet ist neben Berlin, das südwestliche Berliner Umland (Stahnsdorf, Kleinmachnow, Teltow, Potsdam, Zossen, Beelitz, Bad Belzig etc.).

11 thoughts on “Maklerprovision

  1. Interessant, dass bei Käufen Verkäufer und Käufer gleich viel Provision bezahlt. Wie ist das denn, wenn man einen Makler mit einer Immobilienbewertung beauftragt? Gibt es hier Preise, an denen man sich orientieren kann?

    1. Danke für das Feedback. Eine Antwort darauf ist nicht ganz einfach. Oft werden Immobilienbewertungen kostenfrei angeboten und das Ergebnis reicht meist für eine erste Einschätzung. Verlangt jemand Geld dafür, dann sollte das schon umfangreicher und auch mit dem Besorgen von Unterlagen einhergehen. Sicherheit im weitesten Sinne schafft aber meist nur ein umfangreiches Gutachten, z.B. vom Gutachterausschuss oder einem entsprechenden Schverständigen.

  2. Ich möchte mich herzlich für den tollen Artikel bedanken! Ich habe ihn mit großem Interesse gelesen und konnte sehr viel Neues über das Thema lernen.Und ich freue mich schon auf weitere spannende Beiträge.
    Grüße Marco

  3. Vielen Dank für diesen informativen Blogartikel! Die Informationen waren prägnant und gut strukturiert. Ich habe viel Neues gelernt und schätze Ihre Mühe, solch wertvolle Inhalte zu teilen. Weiter so!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert