Willkommen bei Berlins freundlichstem Immobilienmakler!

Categories
Aus der Immobilienbranche Immobilienrecht

Schlüssel verloren – Wer muss das bezahlen?

Es kann schon mal vorkommen, dass ein Mieter einen Schlüssel verliert oder beschädigt, z. B.  abbricht.

Wer bezahlt in diesem Fall? Und muss der Mieter eine komplette Schließanlage ersetzen?

Ist der Schlüssel beschädigt oder im Schloss abgebrochen, dann ist meist der Mieter verpflichtet für Ersatz zu sorgen und auch den eventuell benötigten Schlüsseldienst zu bezahlen. 

Anders sieht es aus, wenn das Schloss bereits beschädigt war. Die Instandhaltung der Wohnung obliegt dem Vermieter. Hat er also Kenntnis vom klemmenden Schloss, dann muss er es reparieren lassen. Handelt es sich dabei um die Wohnungstür, ist meist der einzelne Vermieter zuständig. Im Rahmen der „Kleinreparaturklausel“ im Mietvertrag kann er es eventuell auf den Mieter abwälzen.

Ist es das Haustürschloss, dann trifft es die Eigentümergemeinschaft (in Mehrfamilienhäusern) und fällt in den Aufgabenbereich des Verwalters. 

Schlüssel verloren – Schloss austauschen reicht?

Wurde der Schlüssel verloren und ist dieser Schlüssel „nur“ für die Wohnungstür, reicht es meist aus, einen neuen anfertigen zu lassen. Ist der Schlüssel mit Namen oder Adresse beschriftet, z. B. für einen Reinigungsdienst, dann muss das Schloss gewechselt werden. Dies zahlt der Mieter, der eventuell die Kosten auf den Reinigungsdienst abwälzen kann.

Und bei einer Schließanlage?

Es kommt auf die Anlage an. Ist diese erweiterbar, dann reicht es auch hier aus, ein neues Wohnungsschloss einbauen zu lassen.

Ist die Anlage nicht erweiterbar und besteht die Gefahr, dass der Schlüssel in falsche Hände gerät und auch einem bestimmten Haus zugeordnet werden kann und kann man mit diesem Schlüssel auch den Keller und/oder die Tiefgarage betreten, dann wird die Anlage ausgewechselt werden müssen.

Muss der Mieter die gesamte neue Anlage bezahlen?

Wurde der Mieter in seinem Mietvertrag auf eine nicht erweiterbare Schließanlage hingewiesen und auch auf das hohe Kostenrisiko bei Schlüsselverlust, dann wird er wahrscheinlich auch die Kosten für eine neue Schließanlage tragen müssen (schadenersatzpflichtig).

Dem Vermieter/Verwalter wird also empfohlen, im Mietvertrag eine entsprechende Klausel aufzunehmen.

Handelt es sich um eine erweiterbare Schließanlage, dann reicht auch hier ein neues Wohnungsschloss und eventuell ein neues Haustür-, Keller- und Tiefgaragenschloss.

Was kostet eine neue Schließanlage?

Das kann nicht pauschal beantwortet werden, kommt es doch auf die Art der Anlage an und vor allem auf die Anzahl der neuen Schlösser und Schlüssel. Doch eine Anlage für ein 10–Parteienhaus kann schnell ab 2.000 Euro kosten.

Ist der Mieter in jedem Fall schadensersatzpflichtig?

Hat der Mieter seinen Schlüssel z.B. beim Angeln in Norwegen im Meer versenkt und kann er dies beweisen, z.B. durch Zeugen, dann besteht kein Gefährdungspotential und es reicht ein Ersatzschlüssel. Also ein Verlust, der keine Gefährdung nach sich zieht, ist eher unproblematisch. Doch auch im Eigeninteresse sollte der Mieter hier bei der Wahrheit bleiben. Schlüssel könnten auch gestohlen werden und wenn dann in die Wohnung mit dem angeblich „versenkten“ Schlüssel eingebrochen wird, es also keine Einbruchspuren gibt, könnte eventuell die Hausratversicherung eine Schadenregulierung ablehnen.

Eine Schadenersatzpflicht trifft im Übrigen den Mieter nur, wenn tatsächlich ein Schaden entstanden ist, also das Schloss, der Schlüssel oder die Schließanlage tatsächlich ersetzt wurden. 

Wie kann sich der Mieter vor solchen Kosten schützen?

Auf jeden Fall sollte der Mieter seine Haftpflicht- oder Hausratversicherung überprüfen lassen, ob Schlüsselverlust oder der Ersatz einer Schließanlage abgesichert ist. Also bei Umzug immer auch den Versicherungsschutz prüfen.

Alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bitte fragen Sie Ihren Versicherungsvertreter oder wenden Sie sich an einen Fachanwalt.

Hier noch ein paar Urteile zum Thema:

Landgericht München, 18.06.2020 -31 S 12365\19

BGH, 05.03.2014-VIII ZR 205/13

Landgericht Freiburg, 23.04.2013 Az. 9 S 154/12

Herzliche Grüße 

Andreas Arlt, MAK Immobilien- und Maklermanagement 

34 thoughts on “Schlüssel verloren – Wer muss das bezahlen?

  1. Gut zu wissen, dass es ausreicht, einen neuen Schlüssel anfertigen zu lassen, wenn der Schlüssel verloren wurde und „nur“ für die Wohnungstür ist. Mein Onkel verliert oft den Schlüssel der Wohnungstür. Er freut sich, dass er nicht das Schloss ersetzen, sondern nur einen neuen Schlüssel anfertigen soll.

  2. Ich habe vor einiger Zeit meinen Schlüssel verloren. Ich musste daraufhin eine Notöffnung durchführen lassen. Gut zu wissen, dass das Schloss nicht gewechselt werden muss, wenn der Schlüssel nur für die Wohnungstür ist, und keine Daten drauf stehen.

    1. Hallo Frau Seibert, „und keine Daten draufstehen“ – das ist wichtig. Oft habe ich schon bei Kindern gesehen, das auf dem Schlüssel die Adresse draufsteht. „Falls mein Kind den Schlüssel mal verliert, dann kann er zurück gebracht werden“. Schon richtig. Doch wenn jemand den Schlüssel findet, dann hat er auch gleich das passende Schloss, bzw. die Anschrift dafür und kann in Ruhe die Wohnung leeren. Dann würde wahrscheinlich auch die Versicherung nicht bezahlen. Besser eine Telefonnummer (Mobilnummer) draufschreiben und mit dem Finder eine neutrale Adresse zur Übergabe vereinbaren.

  3. Ich habe letztens meinen Schlüssel verloren und war total aufgebracht. Ein Glück kam schnell der Schlüsseldienst und ich war in wenigen Minuten in meiner Wohnung. Gut zu wissen, dass ein Verlust, der keine Gefährdung nach sich zieht, ist eher unproblematisch ist und wahrscheinlich keine Schadensersatzpflicht nach sich zieht.

  4. Leider habe ich die Schlüssel zur Gartentür verloren und bereits eine Ansage vom Vermieter bekommen, weshalb der Besuch zum Rechtsanwalt nicht ausgeschlossen ist. Es ist jedoch gut zu wissen, dass bei erweiterbaren Schließanlagen lediglich ein neues Wohnungsschloss reicht, also in meinem Fall auch Gartentürschloss.

  5. Gut zu wissen, dass ein Ersatzschlüssel in den Fällen reicht, in denen der Mieter seinen Schlüssel in einer Situation ohne Gefährdungspotenzial verloren hat. Mein Onkel verliert oft den Schlüssel zu der von ihm gemieteten Wohnung. Da er einmal den Schlüssel beim Angeln verloren hat und diese Situation kein Gefährdungspotenzial in sich birgt, musste er nur für einen Ersatzschlüssel zahlen.

  6. Meine Freundin hat ihren Schlüssel verloren. Gut zu wissen, dass der Mieter eventuell die Kosten tragen muss, da er nicht auf das Kostenrisiko hingewiesen hat. Auf jeden Fall musste der Schlüsselservice kommen und alles austauschen.

  7. Bei meinem Onkel ist der Schlüssel im Schloss stecken geblieben. Es ist gut zu wissen, dass in diesem Fall normalerweise der Mieter die Kosten trägt. Ich hoffe, dass er einen kompetenten Fachmann für Schlüsseldienste finden wird.

  8. Ich musste vor Kurzem einen Aufsperrdienst rufen lassen. Nun trage ich natürlich die Kosten und wollte wissen, ob ich mich dagegen absichern kann. Gut zu wissen, dass es z.B. in der Hausratsversicherung versichert sein kann. Dazu werde ich mich nochmal informieren.

  9. Hallo Herr Arlt,

    mein Mieter hat seinen Schlüssel verloren und ich habe einen neuen an seine Adresse beauftragt. 2 Monate später stellt sich heraus, dass kein Schlüssel ausgeliefert wurde. Trage ich als Vermieter nun die Verantwortung, obwohl der Mieter mir dies nicht mitgeteilt hat? Und ist einen Mietminderung in diese Fall gerechtfertigt?

    Viele Grüße,
    S. Meyer

    1. Hallo Herr Meyer, eine Mietminderung ist wohl kaum durchsetzbar, da ja die Sache, also die Nutzung der Wohnung, nicht eingeschränkt oder sogar unmöglich war. Ich gehe davon aus, dass Ihr Mieter mehr als nur diesen einen Schlüssel hatte. Kein Schlüssel ausgeliefert, bedeutet, dass der Schlüsseldienst keinen hergestellt hat oder ist er auf dem Postweg verschollen oder hat die Verwaltung sich nicht darum gekümmert? In der Regel trägt die Kosten für den Verlust der Verursacher. Der Post einen Verlust nachzuweisen wird eventuell schwierig. Also so etwas IMMER per Einschreiben versenden. Wenn Sie die Verantwortung übernommen haben den Schlüssel zu bestellen und zu liefern, dann trifft Sie auch die Konsequenz, die Sie eventuell auf den Verursacher abwälzen können, z.B. auf die Verwaltung oder die Post.

  10. Danke für den Beitrag zum Schlüsselverlust. Ich habe lange gesucht, um hilfreiche Informationen dazu zu finden, weil sich meine Schwester dafür sehr interessiert. Die Infos hier werde ich ihr mal weitergeben.

  11. Einen Schlüssel zu verlieren ist immer eine stressige Sache. Vor allem wenn auch noch Name und Adresse draufsteht. Da ist es fast ein Muss, das Schloss von einem Service für Schlüssel, austauschen zu lassen.

  12. Ich möchte mich hiermit herzlich für den informativen Artikel bedanken! Es war eine Freude, ihn zu lesen und ich habe viel Neues gelernt. Ich freue mich schon auf weitere interessante Artikel.
    LG

  13. Vielen lieben Dank euch für diesen großartigen und informativen Artikel, ich konnte einiges für mich mitnehmen. Und freue mich schon jetzt weitere Beiträge von euch zu Lesen.
    Grüße Markus

  14. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Schloss. Ich möchte Schaden an Schlössern reparieren lassen. Interessant, dass eine Anlage für ein 10–Parteienhaus ab 2.000 Euro kosten kann.

  15. Ich habe meinen Schlüssel verloren. Gut zu wissen, dass man bei der Haustür nur einen neuen machen lassen muss. Dennoch musste der Schlüsselnotdienst kommen, um die Türe aufzumachen.

  16. Schließanlagen sind einfach wirklich praktisch. Damit bin ich die einzige, die Zugang zur Wohnung oder zu einem Raum hat. Das kann auch in Unternehmen sehr hilfreich sein.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert