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Unbedenklichkeitserklärung

Schließt man einen Immobilienkaufvertrag, dann hat der Notar unter anderem die Aufgabe, eine Ausfertigung des Kaufvertrages an das zuständige Finanzamt zu senden. Dieses erteilt daraufhin den Grunderwerbsteuerbescheid. Wenn Sie die Grunderwerbsteuer bezahlt haben, dann bestätigt dies das Finanzamt mit der „Unbedenklichkeitserklärung“. Erst wenn diese vorliegt, kann der Notar beim Grundbuchamt die Eintragung (Auflassung) des neuen Eigentümers veranlassen.

Eine „Unbedenklichkeitserklärung“ zeigt an, dass Sie ein zuverlässiger Steuerzahler sind und/oder keine Steuerschulden haben.

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