Geldwäschegesetz
Kunst, Schmuck und andere hochwertige Wirtschaftsgüter werden von Kriminellen gern zum Waschen von „schmutzigem“ Geld genutzt. So auch Immobilien. Strohmann „M“ kauft für „K“ ein Haus und bezahlt bar. Irgendwann verkauft „K“ dieses Haus wieder und kann nun den erzielten Kaufpreis offiziell verwenden. „M“ ist längst abgetaucht. Damit Kriminellen es nicht so einfach gemacht wird, wurde dieses Gesetz, offiziell „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“ ins Leben gerufen, das unter anderen auch Immobilienmakler verpflichtet die Identität des Kaufinteressenten zu erkunden und zu archivieren. Kommt ihm dabei etwas „seltsam“ vor, z.B. dass das Haus bar bezahlt werden soll, so ist der Makler verpflichtet eine Meldung an die Taskforce des Zolls zu übermitteln. Es geht hierbei nicht nur um Drogen und Terrorismusbekämpfung, sondern z.B. auch um den Kampf gegen Korruption. So ist eine Meldung auch verpflichtend, wenn z.B. eine „PEP“, eine Politisch Exponierte Person eine Immobilie erwerben möchte. Sollte also Frau Merkel oder der Oberbürgermeister von Berlin eine Immobilie erwerben wollen, dann gibt es eine Meldung an den Zoll. Auch Notare stehen oft im Visier der Taskforce.