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Moderne Appartments von außen

Digitales Angebotsverfahren

Der Immobilienmarkt 2023:

„Immobilienblase platzt“ – „Preise im freien Fall“ – „Rabatte winken“

… so oder ähnlich titelten in den vergangenen Wochen die Medien. Durch die starke Zinserhöhung bei Immobilienfinanzierungen ist es etwas ruhiger auf dem Immobilienmarkt geworden.

Das ist auch gut so, waren doch Preis und Wert einer Immobilie immer weiter voneinander entfernt. Doch vom platzen einer Immobilienblase sind wir weit entfernt. In der Vergangenheit hatten die Banken ihre Hausaufgaben gemacht und waren vorsichtig bei der Immobilienfinanzierung.

Trotzdem sind aktuell mehr Immobilien auf dem Markt als die Nachfrage danach verlangt. Das könnte auf den Preis drücken. Berlin und der Speckgürtel sind jedoch recht stabil. Wer jetzt jedoch seine Immobilie verkaufen möchte hat das Problem, dass er Preise anno 2021 möchte, aber einen Kaufpreis anno 2023 erhalten wird. Wie kommt man nun zu einem vernünftigen und auf dem Markt durchsetzbaren Preis?

Wir haben dafür das sogenannte „digitale Angebotsverfahren“ eingeführt.

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Das digitale Angebotsverfahren – so funktioniert es

Wer kennt es nicht? „3-2-1-meins“. Gemeint sind hier Versteigerungen wie bei ebay oder in anderen Auktionen. So ähnlich funktioniert das digitale Angebotsverfahren.

Die Interessenten geben ein Kaufangebot über unsere Plattform im Internet ab. Alle Interessenten, die sich für diese Immobilie interessieren erhalten eine Nachricht und können ihr Angebot entsprechend selber abgeben, bzw. erhöhen.

Jeder Bieter sieht sofort, wo er steht, nichts wird „verheimlicht“. So ein offenes Verfahren schafft Vertrauen durch Transparenz. Anders als bei „normalen“ Auktionen läuft das Verfahren bis es zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt. Sollte jedoch kurz vor Schluss noch jemand bieten, verlängert sich das Verfahren jedesmal um z.B. 30 Minuten, damit jeder Bietende die Chance hat nachzubieten.

Ein Bieten in letzter Sekunde, wie z.B. bei ebay, ist damit uninteressant. Auch das Bevorzugen eines Bieters z.B. durch den Makler ist ausgeschlossen. Der Verkäufer hat so die Sicherheit, dass er den derzeit besten, am Markt erzielbaren Preis erhält.

"Der Kaufinteressent hat den Vorteil, dass das Angebotsverfahren offen und transparent abläuft."
Natürlich hat der Verkäufer als Eigentümer der Immobilie das letzte Wort, kann also noch immer den Verkauf absagen, wenn sein Wunschpreis nicht erzielt wurde. Dies kam bei uns allerdings noch nie vor, denn vor Beginn des Bieterverfahrens werden Start und Mindestpreis mit dem Verkäufer zusammen festgelegt.

FAQ

1. Ist das abgegebene Angebot bindend?

Im Gegensatz zu einer Auktion, ist das höchste Angebot nicht bindend für den Bietenden, aber auch der Verkäufer muss sich nicht für den Höchstbietenden entscheiden.

Woher weiß ich, ob ich Höchstbietender bin?

Alle Bietenden erhalten für das Angebotsverfahren eine digitale Anmeldung (Email mit Link). Nur die angemeldeten Interessenten haben dann die Möglichkeit zu bieten und erhalten nach jedem Gebot eine Nachricht. Wird „mein“ Gebot überboten, hat man so die Chance nachzubieten.

2. Woher weiß ich denn, ob die Immobilie auch tatsächlich so ist wie im Internet dargestellt?

Wenn Sie sich für eine Immobilie interessieren und diese z.B. bei ebay-Kleinanzeigen gefunden haben, kontaktieren Sie uns per Mail. Sie erhalten dann das Exposé. Ist das Objekt interessant für Sie, vereinbaren wir einen Besichtigungstermin. Erst danach erhalten Sie eine digitale Einladung zum Angebotsverfahren.

3. Wenn ich Höchstbietender bin, ist es dann sicher, dass ich die Immobilie erhalte?

Anders als bei einer Auktion, kann der Verkäufer sich entscheiden wem er den Zuschlag gibt. Das ist in der Regel der Höchstbietende. Manchmal ist aber auch die Zeit der entscheidende Faktor. Muss der Höchstbietende erst 4 Wochen auf seine Finanzierungszusage warten, kann es auch sein, dass der Zuschlag an den Zweithöchsten geht.

4. Kaufe ich nicht zu teuer bei einer Versteigerung?

Auch für den Käufer ist das digitale Angebotsverfahren eine faire Sache. Da das aktuelle Gebot kein Geheimnis ist, kann jeder Bietende in Ruhe entscheiden ob er weiterbieten möchte. Es gibt keinen „Bieterdruck“, weil niemand am Podium steht und den Versteigerungshammer schwingt. Jeder hat also Zeit seine Entscheidung in Ruhe zu überdenken.




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