Innenprovision
Eine sogenannte „Innenprovision“ zahlt der Verkäufer oder der Vermieter an einen Makler für die ihm gegenüber erbrachte Leistung. Nach dem neuen Maklergesetz ist die Provision für die Vermittlung einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses zum Kauf in der Regel zu jeweils 50% zwischen Verkäufer und Käufer zu teilen (Achtung! Es gibt Ausnahmen!). Der Provisionsanteil des Verkäufers wird in der Regel „Innenprovision“ genannt und der Teil des Käufers „Außenprovision“. Bei der Vermittlung einer Mietwohnung zahlt in der Regel nur der Vermieter, also eine Innenprovision.