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Qualifizierter Makleralleinauftrag

Wenn Sie mit einem Immobilienmakler zusammenarbeiten, dann ist ein Maklervertrag in Textform unerlässlich. Es gibt drei Arten von Maklervertrag:

  1. allgemeiner Maklervertrag
  2. Makleralleinauftrag
  3. qualifizierter Makleralleinauftrag

Vertraglich geregelt wird unter anderem in allen drei Verträgen, wer Auftraggeber und Auftragnehmer ist, wie lange der Vertrag dauert und sich eventuell verlängert, was die Dienstleistung kostet und welche Pflichten und Rechte die Parteien haben.

Der Makleralleinauftrag schließt bei der Vermittlung einer Immobilie aus, das weitere Immobilienmakler vom Auftraggeber involviert werden. Der Auftraggeber kann also nur allein oder über den beauftragten Makler verkaufen.

In einem qualifizierten Makleralleinauftrag darf der Auftraggeber nicht allein verkaufen. Interessenten, die an den Auftraggeber herantreten sind an den Makler zu verweisen. Verkauft der Auftraggeber trotzdem selber, dann muss er trotzdem die ausgehandelte Provision an den Makler bezahlen.

Warum also einen qualifizierten Makleralleinauftrag mit einem Immobilienmakler abschließen?

Dies kann sehr sinnvoll sein, wenn der Auftraggeber z.B. weit entfernt lebt und sich nicht kümmern kann oder es sich um eine etwas kompliziertere Transaktion handelt. Je höher die Abschlusschance für den Makler, desto mehr wird er sich für den Auftraggeber anstrengen.

Allerdings hat auch der Makler mehr Pflichten! Schließt er einen Alleinauftrag oder einen qualifizierten Alleinauftrag ab, dann muss er sich sehr sicher sein über den avisierten Verkaufspreis und seine Vermittlungsbemühungen (z.B. Inserate, Besichtigungen, Unterlagenrecherche, etc.) muss er auch auf Wunsch dem Auftraggeber nachweisen. Kann er das Objekt nicht vermitteln weil er nichts tut oder weil der von ihm avisierte Preis viel zu hoch ist, dann ist er unter Umständen schadenersatzpflichtig.

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