Reallast
Eine Reallast wird im Grundbuch in der Abteilung Zwei eingetragen und sichert dem Begünstigten eine bestimmt, wiederkehrende Leistung. Das kann z.B. eine monatliche Rente sein. Ich habe in einem alten Grundbuch auch einmal eine Reallast zu Gunsten einer Klosterschule gesehen. Hier musste der Grundstückseigentümer einmal jährlich eine bestimmte Menge Kohl, Heu und Butter liefern. Heute eher unüblich. Doch es kann z.B. sein, dass der Grundstückseigentümer ein bestimmtes Stück Straße pflegen oder sogar pflastern muss oder einen Weg instand halten muss.
Ein eingetragenes Nießbrauchrecht ist keine Reallast denn es ist das Recht einen Ertrag aus einer Immobilie zu ziehen und keine Verpflichtung dies zu tun.