Spekulationssteuer
Bei Immobilien, die nicht selbst genutzt werden, fällt bei Verkauf eventuell eine sogenannte „Spekulationssteuer“ an. Dies geschieht im allgemeinen dann, wenn zwischen Ankauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen. Versteuert wird allerdings nicht der Verkaufspreis, sondern der Gewinn, also die Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis. Auch Nebenkosten wie eine sofortige Renovierung nach Ankauf, Maklerkosten, Abschreibungen usw. können das Ergebnis stark beeinflussen. Die Höhe der Steuer ist abhängig von Ihrem zu versteuerndem Einkommen, dem dieser Gewinn zugeschlagen und das Gesamteinkommen dann mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert wird. Zieht man in die Immobilie selber ein und verkauft sie dann nach knapp 3 Jahren (Jahr des Verkaufes minus rund 2 Jahre) dann fällt keine Spekulationssteuer in der Regel an. Auf alle Fälle sollte man vor dem Verkauf einen Steuerberater fragen, denn meist kann nur der eine genaue Auskunft geben.