Verwalterzustimmung
Nicht immer, doch oft beim Kauf einer Eigentumswohnung wird eine Verwalterzustimmung erforderlich. Ob sie erforderlich ist oder nicht, steht entweder in der Teilungserklärung, im Grundbuch oder, wenn nachträglich von der Eigentümergemeinschaft beschlossen, in der Beschlusssammlung des Verwalters. Nach Kaufvertragsschluss sendet der Notar eine Kopie des Vertrages an den Verwalter und bittet um Zustimmung. Der Verwalter muss diese Zustimmung ebenfalls vor einem Notar erklären. Die Kosten trägt die Eigentümergemeinschaft, der Käufer oder der Verkäufer. Der Verwalter darf seine Zustimmung nur dann verweigern, wenn er berechtigte Zweifel am Erwerber hat. Zum Beispiel, dass der ein bekannter Lude ist und die Wohnung als Bordell vermieten möchte oder dass der Erwerber nicht in der Lage sein könnte das monatliche Wohngeld zu bezahlen