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Wirtschaftsplan

In einer Eigentümergemeinschaft sollte man sich einigen, wieviel Geld und wofür Geld im Laufe eines Jahres ausgegeben werden soll. Bei zwei oder drei Parteien ist das relativ einfach und übersichtlich. Bei einer Wohnanlage mit 148 Eigentumswohnungen kann das schon eine Herausforderung darstellen. Darum werden größerer Anlagen auch von professionellen Hausverwaltungen geführt. Der Verwalter stellt also einen Plan auf, indem er die Einnahmen (aus dem Wohngeld und z.B. aus der Vermietung von Räumen oder Stellplätzen die der Gemeinschaft gehören) den Ausgaben gegenüberstellt. Bei den Ausgaben gibt es die immer wiederkehrenden Ausgaben wie Müllabfuhr, Wasser/Abwasser, etc. und besonderen Ausgaben wie Reparatur der Klingelanlage, Fenstersanierung, Spielplatzneubau, etc. In der Regel werden größere Sanierungen und Erneuerungen aus der Erhaltungsrücklage (früher Instandhaltungsrücklage) bezahlt. Laufende Kosten werden aus dem Hausgeld beglichen.

Wenn Einnahmen und Ausgaben feststehen, wird die Jahressumme im Verhältnis der Miteigentumsanteile aufgeteilt und man erhält das neue Wohngeld, das in der Regel dann ab dem 01.01. des neuen Jahres gilt.

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