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Vorfälligkeitsentschädigung

Nimmt man einen Kredit für einen Immobilienkauf auf, dann sichert man sich für eine bestimmte Zeit (5, 10, 15, 20 Jahre) die Zinshöhe. Die Zinsen werden „festgeschrieben“. Den Vertrag kündigen geht in der Regel erst nach Ablauf von 10 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Ansonsten verlangt die Bank für den entgangenen Zins eine Entschädigung. Wenn Sie also ein Haus gekauft haben und die Zinsen für 10 Jahre festgeschrieben sind und nun hängt plötzlich nach 3 Jahren der Haussegen schief und eine Scheidung droht, dann muss oft auch das gemeinsame Haus verkauft werden. Für die 7 Jahre, die nun der Kredit vorfristig zurückgezahlt wird (in der Regel aus dem Verkaufspreis) kann und wird die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung beanspruchen. Also Jahreszinsen x 7, abzüglich Verwaltung- und Risikokosten der Bank.

Regelmäßig gibt es bei der Vorfälligkeitsentschädigung Probleme derart, dass die Banken zu viel verlangen. Bei der Berechnung kann man sich z.B. auch an „Stiftung Warentest“ wenden (https://www.test.de/Baukredit-abloesen-So-hoch-darf-die-Vorfaelligkeitsentschaedigung-sein-1159358-0/).

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