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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein wichtiges Dokument für den Verkauf von Wohnungen oder Häusern, insbesondere bei Eigentumswohnungen. Diese Bescheinigung wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ausgestellt und bestätigt, dass eine bestimmte Wohnung oder ein Haus eine abgeschlossene Wohneinheit bildet und somit als eigenständige Immobilie betrachtet werden kann.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist für den Eigentümer wichtig, da sie ihm ermöglicht, seine Wohnung oder sein Haus als eigenständige Immobilie zu verkaufen. Ohne diese Bescheinigung kann die Wohnung nicht als eigenständige Immobilie verkauft werden und auch nicht als Eigentum im Grundbuch eingetragen werden.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird in der Regel von einem Sachverständigen/Architekten erstellt, der das Gebäude oder die Wohnungen inspiziert und die Eigenschaften der einzelnen Einheiten dokumentiert. Hierbei werden verschiedene Kriterien berücksichtigt, wie zum Beispiel die Anzahl der Zimmer, die Größe und Lage der Zimmer, die vorhandenen sanitären Anlagen und die Art der Heizung. Der Sachverständige prüft auch, ob es eine eigenständige Zufahrt und Erschließung für die jeweilige Einheit gibt.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird dann von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ausgestellt, die die Bescheinigung im Grundbuch einträgt. Der Eigentümer kann dann die Wohnung oder das Haus als eigenständige Immobilie verkaufen und im Grundbuch als eigenständige Einheit eintragen lassen.

Insgesamt ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung ein wichtiger Schritt beim Verkauf von Wohnungen oder Häusern, da sie den Nachweis erbringt, dass die Einheit eine abgeschlossene Wohneinheit ist und als eigenständige Immobilie betrachtet werden kann.

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