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Baulast

Was bedeutet „Baulast“? Beeinträchtigt sie den Wert meines Grundstücks? Was muss ich tun und wo bekomme ich Auskunft?
Eine „Baulast“ schränkt den Grundstückseigentümer bei der Verfügung über sein Grundstück mehr oder weniger ein.

Es ist eine öffentlich rechtliche Verpflichtung gegenüber der Baubehörde, bestimmte  Dinge auf dem Grundstück zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.

Das können z.B. Abstandsflächen, Überfahrrechte, Erschließungsverpflichtungen, usw. sein. Oder der Nachbar baut dicht an der Grundstücksgrenze und Sie lassen diese Baulast in Ihrem Grundbuch eintragen und der Nachbar zahlt Ihnen dafür einen gewissen Geldbetrag. Oder die Gemeinde möchte über Ihr Grundstück eine Hochspannungsleitung verlegen lassen. Das schränkt Sie natürlich auf Ihrem Grundstück ein, da Sie nun nicht mehr so hoch bauen dürfen, wie es normalerweise möglich gewesen wäre. Eine Baulast kann also den Wert eines Grundstücks auch mindern.

Auskunft darüber, ob es Baulasten auf Ihrem Grundstück gibt, finden Sie im Grundbuch und/oder im Baulastenverzeichnis der Bauämter. Viele Banken fordern einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis für die Gewährung eines Kredites. Also vor eventuellen Verkaufsbemühungen erst beantragen, denn manchmal kann das etwas dauern.

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