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Bieterverfahren

In Zeiten großer Nachfrage nach Immobilien, wird oft ein sogenanntes „Bieterverfahren“ initiiert. Was ist ein Bieterverfahren? Wie funktioniert ein Bieterverfahren?
Ähnlich wie bei einer Ausschreibung oder bei einer Versteigerung wird das Objekt präsentiert, alle Unterlagen werden zur Verfügung gestellt und es wird ein Besichtigungstermin vereinbart.

Der Verkäufer kann einen Mindestpreis festsetzen und nun hat jeder Interessent bis zu einem bestimmten Stichtag Zeit, sein Gebot abzugeben. Oft wird noch eine zweite Runde eröffnet, nämlich dann, wenn es mehrere gleich hohe Gebote gibt.

Doch anders als bei einer Versteigerung muss der Verkäufer nicht das höchste Gebot akzeptieren. Er kann sogar alle Gebote ablehnen und gar nicht verkaufen. Gibt er jedoch jemandem den Zuschlag, ist das weitere Prozedere ein ganz „normaler“ Kaufvertrag. 
Auf unserer Seite finden Sie auch Informationen zum sogenannten „digitalen Angebotsverfahren“. Dieses Verfahren ist komplett digital aufgesetzt. Das bedeutet, dass Angebote nicht als Email oder in Schriftform abgegeben werden, sondern über eine spezielle Plattform. Jeder Bieter erhält seinen persönlichen Zugang und kann sich damit einloggen und ein Angebot abgeben. Wird sein Angebot überboten, wird er sofort benachrichtigt und kann sein Angebot nachbessern. Im Unterschied zum Bieterverfahren, hat hier jeder Beteiligte Bieter die Übersicht über die Gebote in Echtzeit. Siehe auch https://mak-immobilien.de/digitales-angebotsverfahren/

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