Das Heizungsgesetz ist Geschichte – was jetzt wirklich gilt
Kaum ein Gesetz hat in den letzten Jahren so viele Diskussionen ausgelöst wie das sogenannte Heizungsgesetz – offiziell die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) von 2024. Nun ist es offiziell: Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat beschlossen, die umstrittene 65-Prozent-Regel abzuschaffen und das GEG grundlegend zu reformieren. Was bedeutet das für Hausbesitzer, Mieter und alle, die gerade eine neue Heizung planen? Hier erfahren Sie alles, was Sie jetzt wissen müssen.
Was war das alte Heizungsgesetz und warum war es so umstritten?
Das GEG 2024 trat am 1. Januar 2024 in Kraft und schrieb vor, dass neu eingebaute Heizungen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen müssen. In der Praxis betraf das vor allem Neubauten – für Bestandsgebäude galten großzügige Übergangsfristen.
Trotzdem sorgte das Gesetz für massive Verunsicherung und viele Eigentümer legten daraufhin Sanierungspläne auf Eis. Die politische Debatte war von Fehlinformationen geprägt – und das Vertrauen in die Planungssicherheit war erschüttert. Genau das war der Ausgangspunkt für die jetzt beschlossene Reform.
Was hat die neue Bundesregierung beschlossen?
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD steht klar: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Bundeskanzler Friedrich Merz bestätigte im Dezember 2025 persönlich: Das GEG (sog. Heizungsgesetz) soll künftig Gebäudemodernisierungsgesetz heißen und grundlegend umgestaltet werden. Ende Februar 2026 hat das Bundeskabinett die Eckpunkte für die Neuregelung beschlossen, das parlamentarische Verfahren läuft.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
• Die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen wird abgeschafft.
• Das Gesetz wird „technologieoffener, flexibler und einfacher“ gestaltet – Gasheizungen bleiben damit eine legale Option.
• Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen künftig mit einem wachsenden Anteil Biomasse betrieben werden – ab 2029 sind 10 Prozent vorgeschrieben (z. B. Biomethan, Bioheizöl oder grüner Wasserstoff).
• Auf den Anteil klimafreundlicher Brennstoffe soll kein CO₂-Preis erhoben werden – das schafft einen finanziellen Anreiz für den Umstieg.
• Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt vorerst bestehen und wer eine Wärmepumpe einbaut, kann weiterhin bis zu 70 Prozent Förderung erhalten.
Was gilt bis das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (neues „Heizungsgesetz“) in Kraft tritt?
Wichtig für alle, die jetzt eine Entscheidung rund um ihre Heizung treffen müssen: Bis das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (neues „Heizungsgesetz“) offiziell in Kraft tritt – voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 – gelten alle bisherigen Regelungen des GEG 2024 unverändert weiter. Wer also jetzt bauen oder sanieren will, muss sich noch an die aktuellen Vorgaben halten.
Das bedeutet konkret: Bestandsheizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Eine Austauschpflicht gibt es nicht. Wer eine neue Heizung einbauen lässt, sollte sich jedoch gut beraten lassen – denn die Übergangsfristen und kommunalen Wärmepläne spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Was ändert sich für Gasheizungen
Gasheizungen sind nicht verboten und werden es auch nach der Reform nicht sein. Allerdings: Wer langfristig plant, sollte die wirtschaftliche Perspektive im Blick behalten. Der CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe steigt in den kommenden Jahren weiter – und mit dem Start des europäischen Emissionshandels ETS II ab 2027 dürfte Heizen mit Erdgas spürbar teurer werden. Schätzungen gehen von einem CO₂-Preis zwischen 100 und 250 Euro pro Tonne bis 2030 aus.
Hinzu kommt: Erste Energieversorger planen bereits den schrittweisen Rückbau ihrer Gasnetze. Eine Garantie, dass eine neue Gasheizung bis zum Ende ihrer Lebensdauer zuverlässig mit Erdgas versorgt wird, gibt es nicht.
Förderungen: Was bleibt, was ändert sich?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) läuft bis mindestens 2029 weiter. Das bedeutet: Wer jetzt auf eine Wärmepumpe oder eine andere klimafreundliche Heizlösung umsteigt, kann nach aktuellem Stand bis zu 70 Prozent der Kosten zurückbekommen. Wie die Förderung nach 2029 aussieht, wollen Union und SPD im Sommer 2026 klären.
Unser Tipp: Wer sowieso über einen Heizungstausch nachdenkt, sollte die aktuell hohen Förderquoten nutzen, bevor sich die Rahmenbedingungen möglicherweise ändern.
Fazit: Mehr Freiheit, aber keine Entwarnung
Die Abschaffung des alten Heizungsgesetzes bringt mehr Flexibilität – und vor allem mehr Ruhe in eine aufgeheizte Debatte. Hausbesitzer können aufatmen: Es gibt keine strikten Sofortpflichten, keine erzwungenen Investitionen über Nacht. Aber wer glaubt, jetzt einfach auf Zeit spielen zu können, riskiert, steigende Energiekosten auszusitzen.
Klimaneutralität bis 2045 ist als Ziel gesetzt – daran ändert auch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz nichts. Der Weg dorthin wird nur etwas anders aussehen: weniger Zwang, mehr Anreize, mehr Technologieoffenheit. Für Eigentümer bedeutet das: Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, die eigene Heizsituation professionell analysieren zu lassen und die aktuellen Förderprogramme zu nutzen.
Sie planen einen Heizungstausch oder haben Fragen zur Förderung? Sprechen Sie mit einem Energieberater – wir helfen Ihnen, die beste Entscheidung für Ihr Zuhause zu treffen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
(Dieser Artikel wurde zum Teil mit KI/AI erstellt. Eine Garantie für Vollständigkeit und Richtigkeit kann nicht übernommen werden.)