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Denkmalschutz

Denkmalschutz von Immobilien, Lohnt ein Kauf? Um der Nachwelt Einblicke in das Leben vor unserem zu ermöglichen, oder um besondere Objekte zu erhalten, hat der Gesetzgeber diese besonderen und meist einzigartigen Objekte unter Schutz gestellt. Bekannt ist das z.B. auch beim „Naturschutz“. Im Denkmalschutz wurde das so weit gefasst, dass z.B. auch bestimmte Bodenareale unter Schutz gestellt wurden, sogenannte „Bodendenkmäler“, oder „Industriedenkmäler“ und „Kulturdenkmäler“, aber eben auch einzelne Häuser und ganze Wohngegenden, manchmal auch nur Teile davon wie z.B. Fassaden oder Vorgärten.

Um diese einzigartigen Orte zu erhalten gibt es strenge Vorgaben, ob und was man hier ändern darf. Will man z.B. ein denkmalgeschütztes Haus modernisieren, es neu anstreichen, das Dach ausbauen oder Zimmerzuschnitte ändern, dann muss man das vorher mit dem Amt für Denkmalschutz abstimmen und bekommt, nach Begutachtung durch die Behörde, vorgeschrieben was man wie ändern darf, welche Materialien und Farben man verwenden muss, etc.

Quasi „zur Belohnung“ gibt es für solche Maßnahmen dann Fördermittel oder steuerliche Erleichterungen, wie z.B. eine erhöhte Abschreibungsmöglichkeit für die Sanierungskosten über die man 90% als Eigennutzer und 100% als Kapitalanleger steuerlich geltend machen kann. Wer also eine Immobilie die unter Denkmalschutz steht, kauft, kann z.B. in den ersten acht Jahren nach Kauf jeweils 9 % und in den folgenden vier Jahren jeweils sieben Prozent der Sanierungskosten steuersparend ansetzen. Dies gilt bei Vermietung dieser Immobilie. Bei Selbstnutzung beträgt die steuerliche Förderung 10 Jahre jeweils 9%.

Fazit: Denkmalschutz von Immobilien, Lohnt ein Kauf? Ja, aber nicht für jeden und ganz wichtig: Da sich Steuergesetze oft ändern, ist hier unbedingt der Rat eines Steuerberaters vor (!) Beginn der Maßnahmen einzuholen.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7i.html

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