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Eigentümergemeinschaft

Eine Gemeinschaft entsteht, wenn mehr als eine Person/eine Partei Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnanlage sind. Um bestimmte Verhaltensweisen und Rechte untereinander festzulegen und im Fall des Falles auch rechtlich durchsetzen zu können, sollte immer ein Regelwerk dafür erstellt werden. Meist wird bei der Aufteilung eine sogenannte „Teilungserklärung“ erstellt und hierin wird auch beschrieben, wie sich die Eigentümer verhalten sollen, was allen gehört (das sogenannte „Gemeinschaftseigentum“) und was dem Einzelnen gehört (das sogenannte „Sondereigentum“). Es geht auch um die Verteilung von Kosten, z.B. Grünanlagenpflege oder Hausreinigung und Müllabfuhr. Damit es nicht zu kompliziert wird und man nicht mit jedem Einzelnen der manchmal über 100 Miteigentümer verhandeln muss, wird ein Hausverwalter eingesetzt, der für die Eigentümergemeinschaft Verträge schließen kann und sich um die sonstige Verwaltung der Anlage kümmert. Die Eigentümergemeinschaft wird in dem Falle behandelt wie eine Firma oder eine einzelne Person, deren Vertreter der Verwalter ist. Damit der Verwalter aber nicht machen kann was er will, wird einmal jährlich eine Versammlung der Eigentümergemeinschaft vom Verwalter einberufen, wo er Rechenschaft ablegen muss und z.B. ein neuer Wirtschaftsplan beschlossen wird. Meist gibt es auch einen Beirat aus mehreren Eigentümern, der dem Hausverwalter auf die Finger sieht.

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