Festdarlehen
Um ein Haus oder eine Wohnung zu erwerben, reicht oft das eigene Geld nicht aus und es muss oder soll der Rest finanziert werden. Meist geschieht das über Banken, Bausparkassen oder Versicherungsgesellschaften. Üblich ist es ein Darlehen aufzunehmen und monatlich einen bestimmten Betrag zurück zu zahlen. Diese monatliche Rate setzt sich zusammen aus den Zinsen und der Tilgung. Die Tilgung ist der Teil des Darlehens, der der Rückzahlung dient, Zinsen sind der Profit des Darlehensgebers.
Diese Art des Darlehens nennt man „Annuitätendarlehen“, also pro Jahr (Monat) wird ein gleichbleibender Betrag gezahlt, der sich aus Zins und Tilgung zusammensetzt. Im Laufe der Zeit erhöht sich der Teil der Tilgung, da Zinsen immer nur auf den offenen Betrag, also den Schuldbetrag beziehen. Da ich ja jedes Jahr einen Teil des Darlehens tilge, also zurückzahle, wird der Zinsanteil niedriger und der Tilgungsanteil höher. Oder anders gesagt, meine Schulden gegenüber der Bank werden kleiner, da ich das Darlehen Jahr für Jahr oder Monat für Monat zurückzahle.
Bei einem Festdarlehen entfällt der Tilgungsanteil. Meine Schulden bleiben gleich hoch und ich zahle nur Zinsen bis zum Ablauf des Darlehens. Die eigentliche Rückzahlung, also Tilgung erfolgt zum Schluss. Oft wird dafür z.B. eine Lebensversicherung eingesetzt. Ich zahle also Zinsen und monatlich den Beitrag für die Versicherung. Wenn die Laufzeit um ist, zahle ich mit der Auszahlung der Versicherung das Darlehen mit einem Ruck zurück. Oft wird dieses Modell für Kapitalanleger gewählt. Denn die Zinsen, die die gesamte Laufzeit gleich hoch sind, kann der Kapitalanleger als Kosten gegen die Mieteinnahmen verrechnen und senkt dadurch seine Steuerlast. Bei jungen Menschen sind außerdem die Beiträge für eine solche Versicherung relativ niedrig und die Gesamtbelastung wird niedriger sein, als bei einem normalen Annuitätendarlehen.
Ob sich das rechnet, sollte man vorher mit dem Steuerberater klären.