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Grundsteuer

Die Grundsteuer ist nicht zu verwechseln mit der Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuer fällt nur einmalig beim Eigentümerwechsel an. Die Grundsteuer fällt jedes Jahr wieder an. Die Grundlage ist das Grundsteuergesetz. Zu zahlen ist sie auf das Eigentum oder das Erbbaurecht an einem Grundstück, bzw. an einem Miteigentumsanteil (z.B. bei einer Eigentumswohnung). Die Berechnung ist etwas komplizierter als bei der Grunderwerbsteuer. Man benötigt hierfür den sogenannten „Einheitswert“, den man vom Finanzamt erhält, der „Grundsteuermesszahl“ und dem „Hebesatz“ der jeweiligen Gemeinde. Die Steuer ist eine jährliche Steuer, die vierteljährlich zu bezahlen ist. Ein Beispiel in einer Gemeinde bei Berlin: Für eine Eigentumswohnung mit ca. 90Quadratmeter Wohnfläche setzt das Finanzamt einen Einheitswert in Höhe von 5.521 Euro fest. Der Grundsteuermessbetrag beträgt 44,16 Euro und der Hebesatz 420 Prozent. Die Grundsteuer pro Jahr beträgt für diese Wohnung also 185,47 Euro, also pro Vierteljahr ca. 46,37 Euro.

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