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Kaution

Eine Kaution ist ein Pfand, welches z.B. zu Gunsten eines Vermieters hinterlegt wird bei der Anmietung einer Wohnung. Für Mietwohnungen und Häuser gilt hierbei eine maximale Höhe von 3 Monatskaltmieten. Geregelt ist auch, dass der Mieter das Recht hat die Kaution in drei gleichen Teilbeträgen an den Vermieter zu übergeben. Der Vermieter wiederum ist verpflichtet diese Kaution getrennt von seinem privaten Vermögen und verzinslich anzulegen. Er darf sich nicht einfach aus der Kaution bedienen, sondern nur wenn der Mieter seinen Verpflichtungen z.B. zu Schönheitsreparaturen nicht nachkommt.

Eine Kaution kann dem Vermieter als Bargeld (Barkaution), als Sparbuch oder als sogenanntes „Kautionskonto“ übergeben werden. Ein Sparbuch oder Mietkautionskonto wird vom Mieter selber und auf seinen Namen angelegt, jedoch an den Vermieter verpfändet. Hat der Mieter nach Auszug Mietschulden oder hat er Schäden hinterlassen, dann steht dieser Betrag dem Vermieter zu.

Auch Mietkautionsversicherungen und Kautionsbürgschaften, z.B. durch eine Bank sind möglich. Allerdings kosten diese Geld. Die Kosten betragen etwa 2 bis 4% der Kautionshöhe pro Jahr. Manche Vermieter wünschen auch eine Bürgschaft z.B. der Eltern, wenn der zukünftige Mieter z.B. Student oder Azubi ist. Auch bei Bürgschaften gilt die maximale Höhe von 3 Monatskaltmieten. Eine Bürgschaft der Eltern und zusätzlich eine Kaution ist unzulässig, wenn damit dann z.B. zweimal drei Monatskaltmieten abgesichert sind.

Die Höhe von drei Monatskaltmieten gilt übrigens nur bei Wohnungsmiete! Bei Gewerbemieten ist die Höhe der Kaution Verhandlungssache.

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