Löschungsbewilligung
Wenn Sie ein Haus, ein Grundstück, eine Wohnung kaufen, dann kann es sein, dass der Verkäufer diese bei seinem Kauf über einen Kredit finanziert hat. Dafür hatte sein Kreditgeber, meist eine Bank, eine Grundschuld in das Grundbuch eigetragen. Der neue Käufer möchte nun natürlich ein „sauberes“ Grundbuch übernehmen, also ohne fremde Grundschulden. Damit der Notar diese löschen kann, benötigt er von der „alten“ Bank die Erlaubnis, und diese nennt man „Löschungsbewilligung“. Egal, ob die alte Grundschuld vollständig zurückgezahlt wurde oder ob noch Kreditschulden bestehen, eine Löschungsbewilligung muss sein. Um die Löschung kümmert sich der Notar im Zuge der der Vertragsabwicklung. Er benötigt dafür die Kreditvertragsnummer und um welche Bank, möglichst mit Anschrift, es sich handelt. Schwieriger wird es, wenn die Grundschuld schon vor sehr langer Zeit zurückgezahlt wurde, aber noch im Grundbuch drin steht und der Verkäufer (z.B. die Erben) keine Unterlagen mehr dazu haben. Dann muss der Notar erst mal forschen. Also, wenn Sie Ihren Kredit vollständig zurückgezahlt haben und nicht planen einen neuen aufzunehmen, dann veranlassen Sie einfach die Löschung der Grundschuld. Das macht einen späteren Verkauf eventuell einfacher.