Miteigentumsanteil
Wird ein Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus bebaut, welche als Eigentumswohnungen verkauft werden, dann gehört das Grundstück allen Eigentümern. Allerdings nicht immer zu gleichen Teilen. Eine Einzimmerwohnung hat beispielsweise einen kleineren Anteil am Grundstück als eine Vierzimmerwohnung. Darum setzt man das Grundstück ins Verhältnis zur Wohnfläche der einzelnen Wohnungen.
Ist das Grundstück z.B. 1.000 Quadratmeter groß und es werden 5 Wohnungen mit insgesamt 400 Quadratmetern Wohnfläche geschaffen, dann entfällt auf jeden Quadratmeter (qm)Wohnfläche ein Miteigentumsanteil von 2,5 Quadratmeter (qm) Grundstück. Um diese Miteigentumsanteile übersichtlicher und genauer zu formulieren wird das Grundstück oft in 10.000 Miteigentumsanteile (MEA) geteilt.
Also 10.000 MEA ./. 1.000qm = 10 MEA/qm, damit entfallen auf jeden Quadratmeter (qm) Wohnfläche 25 MEA (2,5qm x 10 MEA).
Eine Einzimmerwohnung mit 35 qm Wohnfläche hat dann also 875 MEA am gesamten Grundstück. Insgesamt könnte das so aussehen:
Wohnung 1 mit 35qm = 875 MEA
Wohnung 2 mit 60qm = 1.500 MEA
Wohnung 3 mit 35qm = 875 MEA
Wohnung 4 mit 60qm = 1.500 MEA
Wohnung 5 mit 210qm = 5.250 MEA
Gesamt 400qm = 10.000 MEA
Oft werden dann die Kosten nach diesen Miteigentumsanteilen verteilt.
Z.B. die Kosten für den Hausmeister betragen im Jahr 16.500€.
Dann trägt die Wohnung Nr. 5 (Penthouse) (16.500€ ./. 10.000 MEA)x5.250 MEA = 8.662,50€.
So etwas gilt z.B. auch bei einer ideellen Teilung eines Grundstücks, z.B. für ein Doppelhaus. Meist gehen hier die Kosten geteilt durch 2, also jeder 50%. Doch kann ein Bewohner auch einen größeren Teil des Grundstücks benutzen und man teilt dann z.B. 60/40.