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Nebenkosten beim Immobilienkauf

Beim Kauf einer Immobilie fallen sogenannte „Erwerbsnebenkosten“ an. Dies können sein die Grunderwerbsteuer (6% in Berlin, 6,5% in Brandenburg), Maklerkosten (z.B. 3,5%), Notargebühren (ca. 1,5%). Bei den letzteren enthalten sind meist auch die Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch und die Bestellung der Grundschuld und deren Eintragung ins Grundbuch).

Diese Nebenkosten sind bei einer privat genutzten Immobilie leider „verlorene“ Kosten, denn man kann sie nicht steuerlich geltend machen. Anders beim Kauf einer Immobilie als Kapitalanlage. Hier können diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden und die Zinsen für einen Finanzierungskredit ebenfalls. Doch dazu bitte immer den Steuerberater Ihres Vertrauens befragen.

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