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Sondernutzungsrecht

Ein Mehrfamilienhaus wird gebaut und das Grundstück wird in Miteigentumsanteile aufgeteilt. Jeder Eigentümer erhält einen Miteigentumsanteil an dem Grundstück und dem Gemeinschaftseigentum an dem Haus. Sondernutzungsrechte sind nun Regelungen, die jemanden begünstigen und andere ausschließen bei der Benutzung von Teilen des Gemeinschaftseigentums. Das kann eine bestimmte Gartenfläche sein, eine Terrasse, ein Kellerraum oder ein Tiefgaragenstellplatz.

Im Grundbuch liest es sich dann etwa so: „357/1.000stel Miteigentumsanteil an Musterstadt Flur 4, Flurstück 567/5 Gebäude- und Gebäudenebenflächen, Musterstraße 55, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung 3 (Haus2). Der Wohnung 3 (Haus2) ist das Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche (in der Teilungserklärung UR Nr. 567 vom 23.05.1998 rot markiert) und dem Kellerraum mit der Nummer 3, sowie dem KFZ-Stellplatz Nr. 3 zur alleinigen Nutzung zugeordnet.“

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