Staffelgeschoß
Um ein Haus bauen zu dürfen, muss man sich an unglaublich viele Bauvorschriften halten. Unter anderem ist geregelt, wieviel Fläche man auf dem Grundstück erstellen darf. Die Fläche wird als GFZ (Geschossflächenzahl) bezeichnet. Sie gibt vor, wieviel Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstück gebaut werden dürfen.
Außerdem ist vorgeschrieben, wieviele Stockwerke errichtet werden dürfen. Stockwerk bedeutet „Vollgeschoß“. Heißt es also GFZ 0,4, Grundstücksgröße 600 qm, 2,5 Etagen, dann könnte man evtl. ein Haus bauen mit gesamt 240qm Nutzfläche (0,4 x 600) und diese auf maximal 2,5 Etagen verteilen. Also EG 90qm, OG 90qm, DG 60qm.
Nun werden bei Ein- und Zweifamilienhäusern meistens Giebeldächer gebaut, die durchaus Vorteile haben, jedoch könnte man evtl. auch ein „Staffelgeschoß“ bauen, ein Dachgeschoß, welches nach innen gerückte, gerade Wände hat und die davorliegenden Flächen als Terrasse verwendet, quasi wie eine „Treppenstufe“. Natürlich müssen Gesamthöhe und weitere Vorgaben eingehalten werden.