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Wie wird eine Immobilie im Erbfall bewertet?

Die kurze Antwortet würde lauten: So wie immer. Anders ausgedrückt, eine Immobilie wird von der Wertermittlung her nicht anders bewertetet bei einem Erbfall.

Aber vielleicht meinte der Fragesteller ja etwas anderes, nämlich die steuerrechtliche Betrachtung durch das Finanzamt.

Um es vorweg zu nehmen: MAK Immobilien- und Maklermanagement e.K. ist ein Immobilienmaklerunternehmen und wird deshalb keine steuerliche Beratung oder Hilfestellung geben. Das kann und darf nur ein Mitglied der steuerberatenden Berufe, einfach ausgedrückt: Fragen Sie Ihren Steuerberater.

Wer ist erbberechtigt?

Wer im Erbfall etwas von einer vererbten Immobilie erhält, steht im günstigsten Fall im Testament, ansonsten tritt die gesetzliche Erbfolge ein und da geht es dann nach der Erbfolge in erster, zweiter, dritter Ordnung. Wer berechtigt ist steht z.B. hier: https://www.erbrechtsinfo.com/allgemeines-erbrecht/gesetzliche-erbfolge/

Muss ein geerbtes Haus versteuert werden?

Wichtig sind hierbei vor allem die sogenannten „Freibeträge“, also wieviel zwickt mir das Finanzamt von meinem Erbe ab. Die Freibeträge sind um so höher, je näher man dem Erblasser familienmäßig gestanden hat. So beträgt z.B. der Freibetrag für den Ehegatten 500.000€, für ein leibliches Kind 400.000€, etc. Nachzulesen z.B. hier: https://www.steuertipps.de/anlegen-vererben-spenden/themen/freibetraege-bei-der-erbschaftsteuer-und-schenkungsteuer

Würde also das vererbte Haus in Stahnsdorf 500.000€ wert sein, müsste die Ehefrau (wenn es „nur“ das Haus zu erben gab) keine Erbschaftssteuer zahlen, ist nur ein Kind erbberechtigt müssten 100.000€ versteuert werden, etc.

Hat man also eine oder mehrere Immobilien und möchte diese lieber an seine Liebsten vererben ohne das Finanzamt zu beteiligen, dann lohnt es sich beizeiten mit einem Steuerberater oder einem Erbrechtsanwalt zu sprechen. Übrigens, ein Anwalt kann auch Hilfestellung und Beratung geben zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Ein Interview zum Thema finden Sie hier: https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/vorsorgevollmacht-wenn-eltern-krank-werden-in-diese-fallen-sollte-man-nicht-tappen-li.243979

MAK Immobilien- und Maklermanagement e.K. ist ein Immobilienmakler in Berlin/Brandenburg mit Sitz in 14532 Stahnsdorf und einer Niederlassung in Berlin. Seit über 25 Jahren sind wir erfolgreich im Vermitteln, Verkaufen und Vermieten von Wohnungen, Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Grundstücken tätig. Unser Schwerpunktgebiet ist neben Berlin, das südwestliche Berliner Umland (Stahnsdorf, Kleinmachnow, Teltow, Potsdam, Zossen, Beelitz, Bad Belzig etc.).

2 thoughts on “Wie wird eine Immobilie im Erbfall bewertet?

  1. Super aufschlussreicher Beitrag Andreas!
    Kurz und Informativ, genau so sollte es sein.

    Vor kurzen war ich selber dazu gezwungen mich mit dem Thema Immobilien im Erbfall auseinanderzusetzen, deshalb habe ich mit großem Interesse mit gelesen.
    Gerne mehr davon! 🙂

    Viele liebe Grüße aus dem Schwarzwald

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