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Courtage

Was ist eine Courtage? Wie hoch ist diese? Als „Courtage“ wird die Maklerprovision bezeichnet. Diese ist bei einem erfolgreichen Immobiliendeal unter Einschaltung eines Maklers zu zahlen. Wer bezahlen muss, regelt das neue Maklergesetz von 2020, das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Im Prinzip zahlt derjenige die Maklerprovision, der den Makler beauftragt hat, von diesem also eine Leistung in Anspruch nimmt. Das kann ein Käufer oder ein Verkäufer oder beide zu je 50% sein. Die Höhe der Provision ist Verhandlungssache, jedoch beträgt sie bei geteilter Provision immer 50% der Gesamtprovision. Wenn also der Verkäufer 4% bezahlen soll, dann muss das auch der Käufer. Hat der Käufer den Makler runtergehandelt auf 3%, dann muss auch der Verkäufer nur 3% zahlen. Diese hälftige Provisionsteilung ist nur gesetzlich vorgeschrieben beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses. Hiermit wollte der Gesetzgeber vor allem Eigennutzer von Immobilien entlasten. Diese Teilung der Courtage ist also nicht zwingend beim Kauf eines Grundstücks, eines Mehfamilienhauses, eines Wohnungspaketes oder bei Gewerbeimmobilien. Hier ist die Courtage frei verhandelbar in der Höhe, als auch wer dieses bezahlen soll.

Bei der Wohnungsvermietung zahlt prinzipiell der Beauftrager des Maklers die Provision in voller Höhe. Meist beauftragt der Vermieter einen Makler mit der Suche nach einem passenden Mieter. Aus diesem Grund zahlt auch der Vermieter allein die Courtage. https://www.gesetze-im-internet.de/wovermrg/__1.html

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