Flurstück
Ein Flurstück ist oft gleichzusetzen mit dem Grundstück. Doch eben nicht immer. Ein Flurstück kann aus mehreren Grundstücken bestehen und ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Oft gehören auch mehrere Flurstücke einem Eigentümer, der davon gar nicht weiß. Wie das? Die Musterstraße 66 soll 655 Quadratmeter groß sein und die Flurstücksnummer 434 haben. Doch was die Erben nicht wussten, das Straßenland vor dem Grundstück und der verwilderte Wald hinter Opas Garten gehören mit den Flurstücksnummern 433 und 435 ebenfalls dazu. Also 3 Flurstücksnummern – ein Grundstück. Alle Flurstücke sind in der Flurkarte, auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte, eingezeichnet und eindeutig bezeichnet. Erhalten tut man diese Karte beim Katasteramt des Landreises oder der Stadt.