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Notaranderkonto

Früher Gang und Gäbe, heute eher weniger genutzt, das „Notaranderkonto“ oder auch nur „Anderkonto“. Im Normalfall wird heute „Zug um Zug“ bezahlt und das Objekt übergeben. Der Notar informiert den Käufer, dass der Kaufpreis fällig ist und er nun innerhalb der vereinbarten Frist (z.B. 10 Tage) bezahlen muss und den Verkäufer informiert der Notar, dass in den nächsten 10 Tagen das Geld auf seinem Konto sein sollte und der Verkäufer dann das Objekt übergeben muss. Also „Geld gegen Schlüssel“ oder eben „Zug um Zug“. Doch manchmal möchte der Käufer früher in das Haus und nicht erst nach Eintragung der „Auflassungsvormerkung“. Dann hat aber der Verkäufer ein Problem. Zahlt der Käufer nämlich nicht, dann ist er trotzdem schon Besitzer (nicht Eigentümer) und schwer aus dem Haus wieder rauszubekommen, hat evtl. schon etwas umgebaut oder beschädigt und der Verkäufer kann nicht so einfach wieder verkaufen. Also wird ein „Notaranderkonto“ vom Notar errichtet. Der Käufer zahlt das Geld auf dieses Konto und kann gleich einziehen, der Verkäufer bekommt das Geld trotzdem erst nach z.B. Eintragung der Auflassungsvormerkung.

Es kann auch sein, dass z.B. ein Erbe nicht auffindbar ist, aber die Miterben das Haus verkaufen wollen oder müssen. Auch hier macht ein Anderkonto Sinn. Bis zur endgültigen Klärung des Verbleibs des Mieterben bleibt das Geld eben hier.

Also immer, wenn ein besonderes Sicherheitserfordernis vorliegt, wird ein Notaranderkonto errichtet. Übrigens, die Kosten dafür sind nicht ohne! Je nachdem, wieviele Auszahlungen es gibt, also an eine oder mehrere Parteien, kann bei einem Haus die Gebühr schon mal 500 bis 1.000 Euro kosten. Das hängt natürlich maßgeblich von der Kaufpreishöhe ab. Meist zahlt diese Kosten dann derjenige, der die Errichtung wünscht. Der Notar wird hier aber vorher vollumfänglich aufklären.

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