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Pacht

Der Unterschied zur Miete besteht darin, dass bei einer Pacht auch die Nutznießung gestattet ist. Man kann also mit der gepachteten Sache Gewinn machen und diesen selbst genießen. Beispielsweise kann auf einem gepachteten Grundstück ein Apfelbaum stehen. Dann kann ich die Äpfel selber verbrauchen oder Marmelade kochen und diese verkaufen. Oder ich kann ein Restaurant pachten und an einen Restaurantbetreiber vermieten. Die Miete ist dann meine und gehört nicht dem Immobilieneigentümer. Meist werden Pachtverträge auch längerfristig abgeschlossen als Mietverträge. Bekannt sind auch sogenannte „Erbbaupachtverträge“ Diese haben oft eine Laufzeit von 99 Jahren und der Pächter kann seine Immobilie auch verkaufen, denn die „Erbbaupacht“ bezieht sich auf das Grundstück, auf der die Immobilie steht.

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