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Verkehrswert

Der Verkehrswert definiert sich folgendermaßen: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (Baugesetzbuch (BauGB) § 194)“

Ein Sachverständiger wird alle Gegebenheiten des Objektes prüfen, die den Wert beeinflussen und daraus den Verkehrswert ermitteln. Dies kann durch ein reines „Sachwertverfahren“ (Wert der Sache), durch ein „Ertragswertverfahren (wieviel bringt dieses Objekt ein) oder durch ein „Vergleichswertverfahren“ (welche ähnlichen Objekte wurden zu welchem Preis verkauft). Er muss unter anderem Bodenrichtwert, Grundstücksgröße, Baujahr, Zustand, Größe, Grundriss, Lage, Sonneneinstrahlung oder Beschattung, Lärm- oder Geruchsbeeinträchtigungen, Nachfrage, etc. ermitteln, bzw. berücksichtigen und daraus den Verkehrswert ableiten. Der Kaufpreis des Objektes kann trotzdem ein anderer sein. Zum Beispiel weil jemand aus Sentimentalität unbedingt genau dieses Haus möchte.

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