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Zwangsversteigerung

Der Super GAU für denjenigen, dessen Eigentum versteigert wird! Eine Erbengemeinschaft kann sich nicht einigen, wer das laufende Hausgeld bezahlt? Die Erben sind sich uneins, wer das Haus bekommen soll und/oder ob es verkauft wird? Die Ehe wird geschieden und die „Ex“-Eheleute können sich nicht einigen wer das Haus bekommt und wer die Kreditraten bezahlt? Job verloren und kein Geld für die Kreditraten? Um es ganz klar zu sagen, die meisten Zwangsversteigerungen könnten vermieden werden, wenn man sich einigt oder wenn man die Probleme angeht, anstatt sie zu verdrängen.

Bevor es zu einer ZV (Zwangsversteigerung) kommt, flattern diverse Mahnungen und ZV-Androhungen ins Haus. Spätestens jetzt sollte man handeln! Ein Verkauf vor dem ZV-Termin ist meistens besser und der Erlös höher.

Kommt es zur ZV, dann ersteigert der Höchstbietende die Immobilie meist ungesehen, das heist, er kennt nur das meist vom Gericht in Auftrag gegebene Gutachten. Er „kauft“ also die Katze im Sack. Dieses Risiko geht klar auf Kosten des Preises (des „Zuschlags“). Also Zwangsversteigerung bedeutet in den meisten Fällen, Haus weg, trotzdem noch Schulden und eventuell Privatinsolvenz. Bei einer Erbengemeinschaft bedeutet eine ZV meist ein Weniger an Geld, als bei einer Einigung und einem freien Verkauf möglich gewesen wäre. Die Höhe des erzielten Zuschlages ist abhängig von der allgemeinen Nachfrage, dem Zustand des Objektes, des vom Gutachter festgestellten Wertes. Erreicht die Versteigerung einen Wert von 7/10 des Gutachterwertes dann kann bereits ein Zuschlag erteilt werden. Ein von einem Makler gut aufbereitetes Immobilienangebot hätte wahrscheinlich mindestens 25% mehr erreicht. Hat niemand Interesse, dann kann ein zweiter Termin angesetzt werden. Hierbei wird dann meist schon ein Zuschlag für unter 7/10 des Wertes erreicht. Der Schuldenberg bleibt dann meist bestehen.

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