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Dienstbarkeit

Im Gegensatz zu „Baulasten“ werden Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen und Baulasten im Baulastenverzeichnis. Außer in Bayern, da gibt es kein Baulastenverzeichnis und Baulasten werden deshalb ebenfalls im Grundbuch eingetragen.

Einfach gesagt, ist eine Dienstbarkeit eine Gefälligkeit oder eine Nutzungserlaubnis, die jemand einem anderen einräumt. Zum Beispiel, dass der Nachbar über mein Grundstück fahren oder seine Wasserleitung im Boden meines Grundstücks liegen darf. Damit ich mir das nach dem nächsten Streit nicht anders überlege, wird dieses Recht im Grundbuch meines, dem dienenden Grundstück, eingetragen. Ich kann es auch nicht mehr löschen. Nur der Begünstigte, der sogenannte „Herrschende“, kann die Löschung beantragen. Logisch, sonst nehme ich es ihm weg und er kann nicht mehr auf sein Grundstück fahren.

Neben der Grunddienstbarkeit gibt es auch noch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit und das sogenannte „Nießbrauchrecht“.

Da Dienstbarkeiten im Grundbuch stehen, gelten sie in vielen Fällen auch nach dem Tod des Eigentümers oder bei einem Verkauf für den Erwerber weiter. Eine Ausnahme wäre z.B. wenn die Nutzung für eine namentlich bestimmte Person eingetragen ist. Stirbt diese Person, dann erlischt diese Dienstbarkeit. Doch auch eine juristische Person, also z.B. die Stromversorgungsfirma xyz GmbH kann für ein Leitungsrecht eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit eingetragen haben. Diese läuft dann natürlich immer weiter. In alten Grundbüchern findet man z.B. auch Eintragungen, dass der Eigentümer des Grundstücks jedes Jahr zu Weihnachten ein Fuder Stroh und Holz, 20 Pfund Butter und 50 Pfund Kartoffeln im Kloster abzugeben hatte. Wenn es dieses Kloster nach 200 Jahren nun nicht mehr gibt, dann wird es sehr schwierig diese Eintragung zur Löschung zu bringen. Sie bleibt einfach als nicht wertmindernde Dienstbarkeit im Grundbuch bestehen.

Also eine Rohrleitung oder ein Kabel des Energieversorgers unter der Erde ist nicht wertmindernd, doch ein Geh- und Fahrrecht über mein Grundstück kann schon wertmindernd sein. Also Augen auf und ins Grundbuch geschaut oder mal den Profi fragen.

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