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Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren ist eine Möglichkeit den Wert einer Immobilie zu bestimmen. Üblich sind das Vergleichswertverfahren, das 

Sachwertverfahren und eben das Ertragswertverfahren. Letzteres wird angewandt, wenn es sich um eine Immobilie handelt, die üblicherweise mit einer Gewinnerzielungsabsicht angeschafft wird. Das kann ein Mehrfamilienhaus, eine Büroimmobilie, aber auch eine vermietete Eigentumswohnung sein. Oft wird dieses Verfahren auch angewandt, wenn der Sachwert der Immobilie durch ein zweites Wertermittlungsverfahren verifiziert werden soll.

Einfach ausgedrückt, wird eine angenommene Verzinsung des Bodenwertes und der Reinertrag, also die Miete abzüglich Bewirtschaftungskosten, kapitalisiert und addiert mit dem Bodenwert.  Wer es ganz genau wissen will, der schaut in die „Immobilienwertermittlungsverordnung“ und in die „Wertermittlungsrichtlinien“. Die Immobilienwertermittlungsverordnung ist von 2010 und sollte eigentlich 2021 erneuert werden.

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