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Grundschuld

Eine Grundschuld ist ein sogenanntes „Grundpfandrecht“. Was ist das schon wieder? Ganz einfach. Sie erhalten eine Leistung, z.B. Geld und damit Sie das auch zurückzahlen, dient das Grundstück als Pfand. Da niemand dieses Grundstück in einen Safe sperren kann, wird zur Sicherung des Geldgebers eine Grundschuld in das Grundbuch eingetragen. Beispiel: Für den Kauf eines Hauses in Musterstadt auf einem 800 Quadratmeter großem Grundstück benötigen Sie 350.000 Euro. Nachdem die Bank Ihre Bonität und das Objekt geprüft hat, stellt sie Ihnen die Finanzierung in Aussicht. Sie unterzeichnen beim Notar den Grundstückskaufvertrag und gleich danach auch die Urkunde für die Grundschuldbestellung. Wichtig hierbei ist, dass der Verkäufer damit einverstanden ist, denn Sie belasten ja mit der Grundschuld sein Grundstück, denn Sie stehen ja noch nicht als neuer Eigentümer im Grundbuch. Und damit Sie sich von dem schönen Geld der Bank nicht einfach einen kleinen Ferrari kaufen, müssen Sie eine sogenannte „Zweckbestimmungserklärung“ abgeben, nämlich dass Sie das Geld zuerst für die Bezahlung des Verkäufers verwenden und dann für eventuelle Umbauarbeiten oder was auch immer an diesem Objekt. Zahlen Sie nicht oder nicht regelmäßig, dann wird die Bank Ihren Kredit kündigen, Sie müssen ihn dann direkt zurückzahlen und können Sie das nicht, dann hat die Bank Ihr Grundstück als Pfand und wird das Haus versteigern.

Auch wenn Sie Ihren Kredit zurückgezahlt haben, kann die Grundschuld im Grundbuch stehen bleiben. Sollten Sie später wieder Geld benötigen, dann kann diese Grundschuld z.B. für ein erneutes Darlehen genutzt werden. Bei einer Hypothek würde die im Grundbuch stehende Schuldsumme mit jeder Rückzahlung kleiner werden.. bis Null. Das würde aber jedesmal Aufwand für die Löschung bedeuten und darum wird heute meist nur die Grundschuldvariante verwendet.

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