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Grundsteuerreform, Teil 2

Nach jahrelanger Vorbereitung ist es nun soweit! Grundsteuerreform 2022

Achtung! Datenabgabe verlängert bis zum 31.01.2023

Fast alle Bundesländer haben ihre Bürger bereits angeschrieben und zur Abgabe, bzw. zur Eingabe diverser Daten aufgefordert. Die Daten sollen möglichst nur elektronisch erfasst werden und das von den Bürgern in „Eigenleistung“.

Die Finanzämter machen es sich hierbei recht einfach. Im Anhang an das Schreiben zur Abgabe heißt es dazu (zumindest bei den Finanzämtern Brandenburgs) „In der Steuererklärung sind einige wenige Angaben nötig, über welche die Steuerverwaltung nicht verfügt. …“ und dann kommen 

  • Das Aktenzeichen (wurde vom Finanzamt doch selbst vergeben)
  • Die Adresse/Lage des Grundstücks (ebenfalls bekannt, haben ja die Grundsteuer bisher erhalten)
  • Angaben zu den Eigentümern (ebenfalls dort bekannt)
  • Das zuständige Finanzamt (schreibt das Finanzamt :-)))
  • Flur, Flurstück, amtl. Fläche, Bodenrichtwert, etc. 

Also alles Angaben, die im Finanzamt oder anderen Ämtern (Grundbuchamt) selbstverständlich vorliegen 🙁

Welche Daten werden von den Finanzämtern benötigt?

  • Das Aktenzeichen, wenn es ein Anschreiben vom Finanzamt gab, ansonsten die Steuernummer des Grundstückseigentümers.
  • Die Adresse/Lage des Grundstücks
  • Angaben zu den Eigentümern mit Anschrift, Steuer-ID und Steuernummer
  • das zuständige Finanzamt
  • Gemarkung, Flur, Flurstück, Art des Grundstücks, amtl. Fläche, Bodenrichtwert zum Januar 2022. Hier hat Brandenburg ein Internetportal eröffnet, in dem man die wichtigsten Daten online abrufen kann. Zu finden unter www.grundsteuer.brandenburg.de
  • Erstmaliges Bezugsjahr des Gebäudes: vor 1949 muss nur ein entsprechender Haken gesetzt werden, nach 1949 muss das Baujahr eingegeben werden. 
  • Wohnfläche (bei Wohnungen und Wohnhäusern)
  • Bruttogrundfläche bei Nichtwohngrundstücken, also z.B. einem Bürohaus (Bruttobrundfläche: einfach ausgedrückt, die Außenmaße aller Geschosse, zu finden z.B. hier: https://www.gsd-web.de/wp-content/uploads/pdf/Kubaturberechnung_03.pdf (sehr gut aufbereitet)
  • Anzahl der Garagen/Tiefgaragenplätze

Wo findet man Unterstützung zum Ausfüllen der Formulare?

Die Finanzämter möchten die Daten gern direkt erhalten, d.h. die Grundstückseigentümer*innen sollen dafür das Portal „Elster“ verwenden.

Zu finden im Internet unter Elster.de Achtung! Um die Daten in „Elster“ eingeben zu können, brauchen Sie ein sogenanntes Zertifikat. Wenn Sie sich bei Elster anmelden, müssen Sie ein solches erst beantragen. Sie erhalten dann per Email „Teil1“ des Zertifikates und per Post den zweiten Teil. Bei der Einwahl wird dann das Zertifikat bereitgestellt, welches Sie auf Ihrem Rechner speichern sollten. Nicht ganz einfach, aber machbar.

Für Brandenburg wurde auch eine hotline unter 0331-20060020 eigerichtet und ein virtueller Assistent unter steuerchatbot.de.

Natürlich hilft Ihnen auch Ihr Steuerberater und im Falle einer Eigentumswohnung fragen Sie Ihren Verwalter. Auch ein vertrauensvoller Immobilienmakler kann Ihnen sicherlich helfen. Rechtlich sicher kann das allerdings nur ein Steuerberater.