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Optionskauf (Mietkauf mit Option)

Ähnlich wie beim Mietkauf. Ein Dritter, z.B. eine Genossenschaft, erwirbt ein Haus und vermietet es an Sie. Im Vertrag (notariell) wird festgelegt, dass Sie diese Immobilie in einem bestimmten Zeitraum zu einem festgelegten Preis erwerben können, aber nicht müssen. Um Mitglied in der Genossenschaft zu werden, muss eine Einlage getätigt werden. Sollte die Genossenschaft in dem Zeitraum pleite gehen, dann ist Ihr Geld wahrscheinlich futsch. Also genau den Vertrag lesen, einem Anwalt vorlegen und auch die Genossenschaft prüfen (lassen). Das Positive an diesem Modell ist, dass Sie sich nicht binden müssen, die Immobilie Ihnen sicher ist und Sie bereits am Anfang wissen, was der Kauf kosten soll. So haben Sie Zeit, z.B. auf niedrigere Zinsen zu warten, Eigenkapital anzusparen oder eine Erbschaft anzutreten.

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