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Teileigentum

Wir hatten schon „Sondereigentum“, „Gemeinschaftseigentum“, „Sondernutzungsrecht“ und nun noch das Teileigentum. Bei Letzterem handelt es sich um Sondereigentum, welches nicht zu Wohnzwecken dient. Also (fast) das Gleiche wie „Sondereigentum“, nur man wohnt nicht darin 😉 Zum Beispiel ein Laden, ein Büro, eine Praxis. Das kann übrigens auch eine Garage sein.

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