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Teilungserklärung

Wird ein Haus für mehr als einen Eigentümer gebaut, dann sollte man sich von Anfang an darüber einigen, welche Pflichten und Rechte man hat, wer wofür verantwortlich ist, wie die Hausordnung aussieht, was überhaupt zur Wohnung (dem sogenannten „Sondereigentum“) und was allen (das sogenannte „Gemeinschaftseigentum“) gehört.

Außerdem muss festgelegt werden, wie die Wohnung aussieht (Grundriss), wie sie gebaut ist (Baubeschreibung), wem z.B. der Garten gehört (sogenanntes „Sondernutzungsrecht“), usw. All das steht in der Teilungserklärung (manchmal auch Grundlagenurkunde oder Teilungsurkunde genannt). Wichtig auch, hier steht drin, wieviel Prozent oder meistens wieviel Promille vom Gemeinschaftseigentum zu der Wohnung gehören. Nach diesen tausenstel Anteilen berechnen sich z.B. die Betriebs- oder Heizkosten für den zukünftigen Eigentümer. Die Angaben der Teilungserklärung werden zum Teil auch ins Grundbuch geschrieben. z.B. „243/1.000stel, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 3“. Eine Teilungserklärung ist also die Grundlage der gesamten Eigentümerschaft. 

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