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Übergabeprotokoll (Miete, Kauf)

Käufer und Verkäufer, Mieter und Vermieter sollten bei der Immobilienübergabe ein kurzes Protokoll abfassen. Ob man das „Übergabeprotokoll“ oder „Wohnungsbegehungsprotokoll“ oder ähnlich nennt, ist jedem selbst überlassen. Notieren sollte man hier das Datum und Uhrzeit, den Zustand (renoviert oder nicht renoviert), Schäden, Schlüsselart und -anzahl, ob und wer noch etwas liefern oder leisten muss (z.B. Reparatur des Briefkastens bis zum …), die Zählerstände von Heizung, Warm- und Kaltwasser, Strom, Gas und Öl, etc. Alles was dort nicht drin steht, ist später schwer zu beweisen. Zieht der Mieter nach 10 Jahren aus und in der Tür klafft eingroßes Loch oder der Parkettboden ist versengt, dann ist es besser für beide Parteien, man weiß wie der ursprüngliche Zustand war. Sinngemäß gilt das auch bei Übergaben an einen neuen Eigentümer. Hier empfiehlt sich auch zu notieren, welche Unterlagen übergeben wurden (z.B. Teilungserklärung, Garantieurkunden der neuen Heizung, etc.). Solche Protokolle finden Sie auch bei uns im Downloadbereich oder einfach anrufen und wir senden es Ihnen per Email.

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