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Getrennt, aber nie geschieden – wenn der Ex-Partner plötzlich doch erbt (oder eben nicht)

Getrennt seit Jahren, aber nie geschieden: Ein aktuelles BGH-Urteil zeigt, wann der Ex-Partner trotzdem erbt – und wann nicht. Was das für Ihre Immobilie bedeutet.

Vor ein paar Wochen saß ein Ehepaar bei mir am Tisch – zumindest auf dem Papier ein Ehepaar. Getrennt seit über zehn Jahren, eigene Wohnungen, eigenes Leben. Die Scheidung? Nie ganz durchgezogen. „Das regeln wir irgendwann“, hieß es. Solche Fälle erlebe ich in fast 30 Jahren als Makler öfter, als man denkt. Und ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt, warum genau das gefährlich werden kann.

Was der BGH entschieden hat

Der Fall, über den der BGH mit Beschluss vom 13. Mai 2026 entschieden hat (Az. IV ZB 7/25), spielte sogar direkt vor unserer Haustür: Amtsgericht Potsdam, Scheidungsantrag im Jahr 2000, Zustimmung zur Scheidung im Jahr 2003. Danach passierte lange nichts. Das Verfahren ruhte, die Ehe blieb formal bestehen. Jahrzehnte später zog einer der Ehepartner den Antrag zurück und starb kurz danach.

Die Frage vor Gericht: Erbt der überlebende Ehepartner trotzdem, weil die Ehe ja nie rechtskräftig geschieden wurde? Der BGH sagt: nein, nicht automatisch. Hatte der Verstorbene der Scheidung zu Lebzeiten bereits zugestimmt oder war selbst Antragsteller, und lagen die Scheidungsvoraussetzungen zum Todeszeitpunkt vor, entfällt das gesetzliche Erbrecht des Ehepartners nach § 1933 BGB – auch wenn kein Scheidungsurteil mehr gesprochen wurde.

Das klingt erstmal technisch. Für die Praxis bedeutet es: Ob jemand erbt oder nicht, hängt nicht allein davon ab, was im Familienbuch steht, sondern davon, was in den alten Gerichtsakten dokumentiert ist. Und das kann Jahrzehnte zurückliegen.

Warum das für Ihre Immobilie wichtig ist

Ich sehe das immer wieder: Ein Paar trennt sich, einer bleibt im gemeinsamen Haus wohnen, die Scheidung wird nie final gemacht – aus Bequemlichkeit, aus Kostengründen, oder weil sich niemand traut, das Kapitel wirklich zu schließen. Solange beide leben, ist das erstmal niemandes Problem. Stirbt aber einer der beiden, wird die Immobilie plötzlich zum Streitfall zwischen dem formal noch verheirateten Partner und den eigentlichen Erben, oft den Kindern.

Gerade bei Häusern und Eigentumswohnungen mit hohem Wertzuwachs der letzten Jahre – und der steigt in unserer Region rund um Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf ja spürbar – geht es dabei selten um Kleinigkeiten. Wer erbt, braucht meist zuerst eine belastbare Einschätzung, was die Immobilie überhaupt wert ist, bevor man über Aufteilung oder Auszahlung sprechen kann. Eine erste Orientierung dazu liefert übrigens www.derwertermittler.de, bevor man den nächsten Schritt geht.

Mein Rat, wenn Sie sich in so einer Konstellation wiederfinden – ob als getrennt lebender Ehepartner oder als Kind, das befürchtet, dass ein Ex-Partner Ihrer Eltern plötzlich mitreden könnte: Klären Sie den Stand des alten Scheidungsverfahrens. Lag zum Todeszeitpunkt eine Zustimmung oder ein eigener Antrag vor? Das entscheidet oft mehr als jedes Testament.

Ich weiß aus eigener Erfahrung als Familienvater, wie viel Kraft solche Situationen kosten, wenn plötzlich Erbe und Trennung zusammenfallen. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig Klarheit über die Fakten zu verschaffen – rechtlich bei einem Fachanwalt, und wenn es um den Wert der Immobilie geht, gerne bei mir. Melden Sie sich einfach für ein persönliches Gespräch über www.mak-immobilien.de, dann schauen wir gemeinsam, wo Sie stehen.

(Das Bild zum Beitrag ist KI-generiert)

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