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Aus der Immobilienbranche Steuern

Steuern sparen mit Immobilien anno 1995

Steuersparimmobilien 1995 Ost (Neue Bundesländer) und Berlin (West)

Das waren noch Zeiten! Sonderabschreibung 50%!
Sonder-AfA von 1990 bis 1996, 50% Abschreibung auf die Herstellungskosten unbeweglicher Wirtschaftsgüter (Immobilienneubau ohne Grundstücksanteil) frei verteilbar auf 5 Jahre, zzgl. 2% lineare Abschreibung. Also in den ersten 5 Jahren Abschreibungen bis 60% der Herstellungskosten.

Dieses Steuergeschenk ist nun rund 25 Jahre her und so manch ein Immobilienbesitzer ist nun selbst schon „in die Jahre“ gekommen oder diese Immobilie wurde bereits an die Kinder oder Enkel vererbt oder verschenkt.

„Betongoldbesitzer“ aus München, Nürnberg und Hamburg

Da sehr viele der ehemaligen Steuersparer aus den alten Bundesländern kamen und hierbei verstärkt aus München, Nürnberg und Hamburg, wird nun, nach einem Vierteljahrhundert Kasse gemacht und die Immobilie „versilbert“. Erben wollen oft nichts mit dem weit entfernten  Betongold zu tun haben, wissen oft nicht einmal genau, wo diese Immobilie eigentlich liegt. Sie wird von einem Verwalter Vorort verwaltet und einmal jährlich flattert die Wohngeldabrechnung ins Haus.

Auch der Berliner Mietendeckel, der ja bekanntlich im Mai vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde, hat nicht gerade die Lust an einer weiteren Investition vergrößert. Im Gegenteil. Viele Immobilienbesitzer in Berlin haben die Wohnung nach Auszug des Mieters nicht wieder zur Vermietung angeboten, sondern zum Verkauf. In der Politik sind schon Stimmen zu hören, das „Mietendeckelexperiment“ nun auf Bundesebene zu wiederholen.

Kasse machen oder behalten?

Also was tun? Verkaufen oder vermieten? Für eine Vermietung spricht natürlich die hohe Nachfrage, gleichzeitig wächst aber auch die Angst vor weiteren Restriktionen und Eingriffen in die Marktwirtschaft durch den Staat.

Verkaufen? Dafür spricht die hohe Nachfrage und die hohen Preise. Wenn man nun mal überlegt, dass die Immobilie Baujahr 1990 nun bereits zu 70% abgeschrieben, seit über 25 Jahren vermietet und sich die Bodenpreise drastisch erhöht haben und der Verkauf auch noch steuerfrei ist, dann spricht sehr viel für den Verkauf. Außerdem hat so „manche“ Partei bereits kundgetan, die Steuerfreiheit auf Immobiliengewinne zu streichen. Jetzt (September 2021) ist es noch so, dass nach 10 Jahren Haltefrist der Verkauf steuerfrei ist.

Sie haben Fragen zum Verkauf Ihrer Immobilie? Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

… und natürlich gilt: Zu steuerlichen Fragen wenden Sie sich am besten an den Steuerberater Ihres Vertrauens.

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MAK Immobilien- & Maklermanagement, Inhaber: Andreas Arlt (Firmensitz: Deutschland), würde gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
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